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Schulungszentrum

Durch gezielte Schulungen stellt das Unternehmen sicher, dass Mitarbeitende mit den installierten Anlagen vertraut sind und diese sicher sowie sachgerecht bedienen können.

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Die G&N Gruppe

Die G&N Gruppe ist eine bundesweit tätige Unternehmensgruppe für Sicherheitstechnik, Gefahrenmeldetechnik und IT-Infrastruktur.

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Unsere Leistungen

Entdecken Sie unser breites Leistungsportfolio im Bereich der Brand,- und Gefahrenmeldeanlagen, der Sicherheitstechnik sowie der IT & Telekommunikationstechnik. 

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Wartung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 - rechtssicher & zuverlässig

Wir sorgen für einen störungsfreien Betrieb, minimieren Ausfallrisiken und sichern Ihre Betreiberpflichten vollständig ab.

Eine Brandmeldeanlage schützt Leben und Sachwerte – aber nur, wenn sie im Ernstfall zuverlässig funktioniert.
Ohne regelmäßige Wartung steigt das Risiko von Fehlalarmen, Ausfällen oder nicht erkannten Brandereignissen erheblich.

Für Betreiber ist die Wartung zudem keine Option, sondern Pflicht.
Gesetze, Normen und Versicherer verlangen den nachweisbaren, fachgerechten Betrieb.

Wir übernehmen die normkonforme Wartung Ihrer Brandmeldeanlage und sorgen dafür, dass Ihre Anlage jederzeit einsatzbereit ist.

Jetzt DIN konforme Wartung anfragen

Sie möchten Ihre BMZ warten lassen? Dann nutzen Sie unser Formular oder rufen Sie uns direkt an.

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Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages bei Ihnen. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Warum fehlende Wartung zum Risiko wird

Haftung

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Versicherung

Regressforderungen durch Versicherer

Behördenauflagen

Strafe, Bußgelder und Betriebsuntersagung

Warum die Wartung von Brandmeldeanlagen entscheidend ist

Eine nicht gewartete Anlage ist ein Sicherheitsrisiko.

  • Typische Probleme in der Praxis:
  • Verschmutzte oder fehlerhafte Melder
  • Fehlalarme durch Umwelteinflüsse
  • Technische Defekte, die unentdeckt bleiben
  • Kommunikationsprobleme zur Leitstelle
  • Nicht dokumentierte Änderungen an der Anlage

Die Folge:
Im Ernstfall funktioniert die Anlage nicht zuverlässig – mit erheblichen Risiken für Menschen, Betrieb und Haftung.

Normgerechte Wartung nach DIN und VDE

Die Wartung von Brandmeldeanlagen ist klar geregelt und darf nur durch qualifizierte Fachfirmen erfolgen.

Wir arbeiten strikt nach:

  • DIN 14675
  • DIN VDE 0833
  • DIN 14676 (bei vernetzten Systemen)
  • VdS Richtlinien
  • Herstellervorgaben

Das bedeutet für Sie:

  • Rechtssicherheit als Betreiber
  • Erfüllung von Versicherungsanforderungen
  • Nachweisbare Wartungsprotokolle
  • Vorbereitung auf Prüfungen und Abnahmen

Wartung ist keine Formalität. Sie ist Betreiberpflicht.

Das leisten wir bei der Wartung Ihrer Brandmeldeanlage

Wir betreuen Ihre Anlage ganzheitlich,  technisch, normativ und organisatorisch.

Inspektion und Funktionsprüfung von Brandmeldeanlagen gehören zur Wartung

Regelmäßige Inspektion und Funktionsprüfung

  • Prüfung aller Melder und Komponenten
  • Kontrolle der Alarmierungsfunktionen
  • Überprüfung der Energieversorgung
  • Test der Übertragungseinrichtungen
Systemprüfung und Fehleranalyse von Brandmeldeanlagen gehören zur Wartung

Systemprüfung und Fehleranalyse

  • Auslesen und Analyse der Anlagenprotokolle
  • Identifikation von Störungen und Schwachstellen
  • Prüfung der Schnittstellen zu anderen Gewerken
Instandhaltung und Optimierung gehören zur Brandmeldeanlagen-Wartung

Instandhaltung und Optimierung

  • Austausch defekter Komponenten
  • Reinigung von Meldern
  • Anpassung an geänderte Nutzung oder Risiken
Dokumentation und Nachweisführung gehören zur Wartung von Brandmeldeanlagen dazu

Dokumentation und Nachweisführung

  • Lückenlose Wartungsprotokolle
  • Dokumentation aller Maßnahmen
  • Unterstützung bei Behörden- und Versicherungsnachweisen

Wartungsintervalle:
Wie oft muss gewartet werden?

Die Wartungsintervalle sind abhängig von System, Nutzung und Vorschriften.

Typischer Rahmen:

  • Monatliche Sichtprüfung (Betreiber)
  • Vierteljährliche oder halbjährliche Wartung (Fachfirma)
  • Jährliche Hauptprüfung

Wir definieren gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Wartungskonzept, abgestimmt auf:

  • Gebäudeart
  • Nutzung (z. B. Industrie, öffentliche Gebäude, KRITIS)
  • Anlagenstruktur
  • Behördenanforderungen

Für welche Anlagen wir die Wartung übernehmen

Wir warten sowohl Bestandsanlagen als auch Fremdsysteme (ausgenommen bestimmte Hersteller).

Typische Systeme:

  • Brandmeldeanlagen in Industrie und Gewerbe
  • Anlagen in öffentlichen Einrichtungen
  • Sicherheitskritische Infrastrukturen (KRITIS)
  • Komplexe, vernetzte Gefahrenmeldesysteme

Ihre Vorteile bei uns

Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle werden strukturiert und abgestimmt betreut.

Zertifizierter Facherrichter
Konzernunabhängig
Eigene Servicetechniker
Über 20 Standorte bundesweit
Eigene Ersatzteillager
Alle sicherheitstechnischen Gewerke aus einer Hand

Jetzt Wartung Ihrer Brandmeldeanlage anfragen

Sichern Sie den zuverlässigen Betrieb Ihrer Anlage

Eine funktionierende Brandmeldeanlage ist kein Zufall, sondern das Ergebnis konsequenter Wartung.

Lassen Sie Ihre Anlage prüfen und sichern Sie sich:

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FAQ zur Wartung von Brandmeldeanlagen

Ist die Wartung von Brandmeldeanlagen gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Betreiber sind verpflichtet, ihre Brandmeldeanlage regelmäßig warten zu lassen. Die Anforderungen ergeben sich aus DIN-Normen, VDE-Vorschriften und Versicherungsauflagen.

Wie oft muss eine Brandmeldeanlage gewartet werden?

In der Regel erfolgt die Wartung vierteljährlich oder halbjährlich durch eine Fachfirma, ergänzt durch jährliche Prüfungen. Die genauen Intervalle hängen von Anlage und Nutzung ab.

Wer darf eine Brandmeldeanlage warten?

Nur qualifizierte und zertifizierte Fachfirmen dürfen die Wartung durchführen, insbesondere nach DIN 14675.

Was passiert, wenn die Wartung nicht durchgeführt wird?

Es drohen Funktionsausfälle, Haftungsrisiken und Probleme mit Versicherungen. Im Ernstfall kann dies erhebliche Konsequenzen haben.