Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG gültig bis 30.05.2029
Diese Freistellungsbescheinigung bestätigt, dass die Braune GmbH gemäß § 48b Einkommensteuergesetz vom Steuerabzug bei Bauleistungen befreit ist. Sie dient als offizieller Nachweis gegenüber Auftraggebern und Leistungsempfängern und bestätigt die Freistellung von der Verpflichtung zum Steuerabzug für Bauleistungen.


