Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG
31/12/2028
Diese Freistellungsbescheinigung bestätigt, dass die Renz Sicherheitstechnik GmbH gemäß § 48b Einkommensteuergesetz vom Steuerabzug bei Bauleistungen befreit ist. Sie dient als offizieller Nachweis gegenüber Auftraggebern und Leistungsempfängern und bestätigt die Freistellung von der Verpflichtung zum Steuerabzug für Bauleistungen.


